PFIN – Pflege in Hessen integriert

Das sind deine Ziele:
  • Du möchtest gerne in der Pflege arbeiten.
  • Du willst die Altenpflegehelferausbildung machen.
  • Du hast keinen Schulabschluss und möchtest den Hauptschulabschluss machen.

Dann ist PFIN eine sehr gute Möglichkeit, deine Ziele zu erreichen!

An wen richtet sich das Angebot?
  • Schülerinnen und -Schüler aus InteA („Integration durch Anschluss und Abschluss“/ Intensivklassen an beruflichen Schulen)
  • Junge Erwachsene mit Flucht- oder Migrationshintergrund (ohne Altersbeschränkung)

Was ist unser Angebot?
  • Vorbereitung auf die Hauptschulabschlussprüfung (HSA) im Rahmen der BzB-Beschulung an der Beruflichen Schule (kann innerhalb von 5 Jahren nach Bestehen der Altenpflegehelfer/in-Prüfung nachgeholt werden)
  • Ausbildung zum/r staatlich anerkannten Altenpflegehelfer/-in [staatliche Prüfung an der Altenpflegehilfeschule (APHS)]
  • Dauer der Ausbildung: zwei Jahre
Wieviel Geld verdient man?
  • Die Vergütung liegt in beiden Ausbildungsjahren zwischen 900€ und 1.000€ monatlich.
  • Unter bestimmten Bedingungen gibt es zusätzliche finanzielle Hilfen. Die Altenpflegehilfeschule unterstützt bei der Antragsstellung.
Wie ist die Ausbildung aufgebaut?
  • verstärkter schulischer Anteil im ersten Halbjahr der Maßnahme (im Rahmen der Vorgaben BzB TZ)
  • zeitlich versetzter Beginn der Altenpflegehelfer/in-Ausbildung.
  • integrierte berufsbezogene Sprachförderung und zusätzlicher Deutschunterricht
  • sprachsensible Gestaltung des Unterrichts und der Prüfungen (APHS & BS)
  • verstärkter Deutschunterricht/ Deutschförderung
  • Unterstützung durch eine ergänzende (externe) sozialpädagogische Begleitung

Was brauchst du für die Aufnahme in PFIN?
  • Voranmeldung an der Schule/Altenpflegeschule (s. Anmeldebogen)
  • Praktikum in Altenpflegeeinrichtung (vorzugsweise in den Osterferien)
  • Bewerbungsgespräch beim Praktikumsbetrieb
  • qualifiziertes Praktikumszeugnis (erstellt der Praktikumsbetrieb)
  • Empfehlung für den Ausbildungsgang (Praktikumsbetrieb beurteilt die Eignung)
  • ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau)
  • Zusage durch Altenpflegehilfeschule/BSO