Maskenpflicht im Unterricht ab 22.10.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schülerinnen und Schüler,

die Zahl der Corona Infektionen steigt in Deutschland und auch im Wetteraukreis. Mittlerweile wurde die Schwelle von 35 Neuinfektionen binnen sieben Tagen überschritten. Damit werden Einschränkungen nötig, um die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen.
Am gestrigen Tage hat nun der Wetteraukreis eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die weitere Regelungen enthält.
Für die Schulen gelten ergänzend ab 22.10.2020 die folgenden Bestimmungen:

In Schulen ist ab der 5. Jahrgangsstufe auch im Präsenzunterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen soweit die allgemeinen Abstandsregelungen (1,50 Meter) nicht eingehalten werden können.

Es wird empfohlen, dass der praktische Schulsportunterricht nur kontaktlos und wenn möglich im Freien stattfindet.

Die Schulleitung, 21.10.2020